Geschichte und Verein
Die Wiener Naturwacht besteht seit über 40 Jahren und ist Mitglied der ABNÖ, der Arbeitsgemeinschaft der Berg- und Naturwachten Österreichs, die in allen neun Bundesländern tätig ist.
Der Verein Wiener Naturwacht agiert ehrenamtlich und unparteiisch für die Erhaltung der Wiener Naherholungsgebiete sowie für die Tier- und Pflanzenwelt in Wien.
Wir setzen uns für die Einhaltung rechtlicher Auflagen ein. Unser Ziel ist es die Grünflächen in Wien als Lebensraum für geschützte Arten zu erhalten und auszubauen.
Die Naturschutzmitglieder der Wiener Naturwacht sind täglich in Wien im Einsatz um Übertretungen und Verstöße im Bereich Natur- und Umweltschutz zu kontrollieren und gegebenenfalls zur Anzeige zu bringen.
Tätigkeitsfeld
Das Tätigkeitsfeld der Wiener Naturwacht umstreckt sich vom Wiener Prater und der Lobau, über den Bisamberg bis zum Wienerberg und dem Wienerwald. Wir arbeiten auch über die Grenzen des Wiener Stadtgebiets hinaus mit der NÖ Berg- und Naturwacht zusammen.
Ein besonderes Anliegen ist uns der Amphibienschutz bei der Krötenwanderung im Frühjahr sowie die Betreuung von Biotopen.
Ebenso werden regelmäßig große Mengen an Müll von unseren Mitgliedern in den Landschaftsschutzgebieten Wiens gesammelt.
Die Wiener Naturwacht kontrolliert auch die Wiener Naturdenkmäler und setzt sich speziell für den Schutz von naturbelassenen Blumenwiesen ein.
Während der Wintermonate werden im Landschaftsschutzgebiet Prater mehrere Vogelfütterungsstationen, 2 x täglich, von der Wiener Naturwacht betreut. Die Kosten für das Vogelfutter übernimmt die ABNÖ bzw. private Spender. Ebenso werden in 1010 Wien streng geschützte, frei lebende, Feldhamster von der Wiener Naturwacht betreut.
Wir setzen uns auch für die Reduktion von Laubsaugern und Laubblasgeräten in Wien ein. Durch diese Geräte werden Kleintiere, Insekten und Mikroorganismen verletzt und getötet.
Beispiele von Verstößen
- Illegale Müllablagerungen im Grünland.
- Illegale oder überzogene Baumfällungen.
- Partys mit Lärm und Verschmutzung in den Landschaftsschutzgebieten.
- Parken im Grünland.
- Missachtung des Fahrverbots sowie des Wochenendfahrverbotes in Teilen des Wiener Praters für KFZ und Motorräder.
- Missachtung des Radfahrverbotes im Grünland abseits gekennzeichneter Radwege und in den Hundeauslaufzonen.
- Missachtung der Leinen- bzw. Beißkorbpflicht für Hunde außerhalb der gekennzeichneten Hundezonen.
- Missachtung des Campier-Verbotes in Wien außerhalb von Campingplätzen sowie Verstöße gegen das Grillverbot.