WIENER NATURWACHT

Natur- Tier- und Umweltschutz

Radfahrverbot in der Hundezone!

08.07.2022

 

Liebe Hundebesitzer/innen!

Die Hundeauslaufzone im Wiener Prater befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und im Grünland.

In diesem Bereich ist absolutes Radfahrverbot, dies gilt auch für Scooter und Saegways.

Leider ist die Beschilderung vom Radfahrverbot nicht optimal, weil nur einige Hauptwege gekennzeichnet sind.

Die Beschilderung ist aber laut Grünlandverordnung auch nicht notwendig, weil Radfahren im Grünland und im Landschaftsschutzgebiet nur auf speziell gekennzeichneten Radwegen gestattet ist.

§ 4.(1) In öffentlich zugänglichen Park- und Grünanlagen dürfen Wege unbeschadet § 5 weder mit Fahrzeugen befahren noch zum Abstellen derselben benützt werden.

(2) Von den Verboten des Abs 1 sind das Schieben von Fahrrädern und deren kurzfristiges Abstellen ausgenommen.

Scheuen Sie sich daher auch nicht gegebenenfalls Radfahrer, die das Fahrverbot missachten, auf diese Verordnung hinzuweisen.

Es kommt immer wieder zu Gefahrensituationen mit Hunden, wobei die Radler teilweise uneinsichtigt sind und gerne folgende Ausreden parat haben:

1) Ich habe das Fahrverbotsschild nicht gesehen.

2) Das Navi hat mir diese Strecke angegeben.

3) Ich fahre eh vorsichtig und passe schon auf.

4) Ich fahre immer schon hier.

Aber alle diese Ausreden zählen nicht, der Radfahrer ist im Unrecht.

Es wäre wünschenwert wenn das Radfahrverbot in der Hundezone öfter durch die Fahrradpolizei kontrolliert würde.

Unterstützen Sie die Wiener Naturwacht und senden Sie im Bedarfsfall Ihre Beschwerde an die Wiener Naturwacht: office@wienernaturwacht.at oder an die LPD Wien: LPD-W@polizei.gv.at